Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen von PrintOptima gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.

§1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen PrintOptima (nachfolgend „Auftragnehmer“) und Unternehmern im Sinne von § 14 BGB (nachfolgend „Auftraggeber“).

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§2 Leistungsgegenstand

Der Auftragnehmer erbringt insbesondere folgende Leistungen:

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot.

Ein bestimmter wirtschaftlicher oder technischer Erfolg wird nicht geschuldet.

§3 Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt zustande durch:

§4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt sicher, dass:

Verzögerungen gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.

§5 Vergütung und Nebenkosten

Die Vergütung erfolgt auf Basis vereinbarter Tagessätze, Wochensätze oder Projektpreise.

Reisekosten werden wie folgt berechnet, sofern im Angebot nichts Abweichendes vereinbart ist:

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Teilrechnungen sind zulässig.

§6 Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.

Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen berechnet und Leistungen ausgesetzt werden. Maßgeblich ist der Zahlungseingang.

§7 Termine

Termine sind Richttermine, sofern nicht ausdrücklich verbindlich vereinbart.

Höhere Gewalt berechtigt zur Terminverschiebung.

§8 Einsatz vor Ort / Arbeitssicherheit

Der Auftraggeber ist für die Einhaltung sämtlicher arbeitsschutzrechtlicher, sicherheitstechnischer und betrieblicher Vorschriften verantwortlich.

Dies gilt insbesondere für den Betrieb von Maschinen, Anlagen und Produktionsprozessen.

Der Auftragnehmer ist nicht für die operative Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen oder die Überwachung des laufenden Betriebs verantwortlich.

§9 Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

Die Haftung ist im Übrigen auf das Dreifache des jeweiligen Auftragswertes begrenzt.

Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Produktionsausfälle sowie mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

§10 Verantwortungsabgrenzung

Der Auftragnehmer erbringt Beratungs- und Unterstützungsleistungen.

Die Verantwortung für:

liegt ausschließlich beim Auftraggeber.

Empfehlungen und Analysen des Auftragnehmers stellen keine verbindlichen Handlungsanweisungen dar.

§11 Gewährleistung

Soweit der Auftragnehmer Werkleistungen erbringt, beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate ab Abnahme.

Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 7 Tagen nach Kenntnis des Mangels, spätestens jedoch 14 Tage nach vollständiger Leistungserbringung schriftlich anzuzeigen.

Bei Dienstleistungen schuldet der Auftragnehmer ausschließlich die vertragsgemäße Leistungserbringung, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen oder technischen Erfolg.

Eine Gewährleistung für den Eintritt bestimmter Ergebnisse, insbesondere wirtschaftlicher Verbesserungen oder Effizienzsteigerungen, ist ausgeschlossen.

§12 Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen und Unterlagen geheim zu halten und nicht ohne Zustimmung der jeweils anderen Partei an Dritte weiterzugeben, soweit keine gesetzliche Offenlegungspflicht besteht.

§13 Nutzungsrechte

Vom Auftragnehmer erstellte Analysen, Konzepte, Unterlagen und sonstige Arbeitsergebnisse dürfen vom Auftraggeber ausschließlich für eigene interne Zwecke verwendet werden. Eine Weitergabe an Dritte oder sonstige Nutzung über den Vertragszweck hinaus bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.

§14 Kündigung

Eine Kündigung laufender projektbezogener Vereinbarungen ist mit einer Frist von 2 Wochen möglich.

Die Regelungen zur Terminverschiebung und Stornierung gemäß §15 bleiben hiervon unberührt.

Bereits erbrachte sowie verbindlich eingeplante Leistungen sind vom Auftraggeber zu vergüten.

§15 Terminverschiebung / Storno

Vereinbarte Termine sind verbindlich eingeplant.

Eine Stornierung des Auftrags ist jederzeit möglich. In diesem Fall schuldet der Auftraggeber folgende Ausfallvergütung:

Eine Terminverschiebung ist einmalig möglich, sofern diese spätestens 5 Werktage vor Leistungsbeginn erfolgt.

Bei kurzfristiger Verschiebung von weniger als 5 Werktagen vor Leistungsbeginn behält sich der Auftragnehmer vor, den daraus entstehenden Mehraufwand gesondert zu berechnen.

Bereits angefallene Kosten, insbesondere Reise- und Übernachtungskosten, sind in jedem Fall vollständig zu erstatten.

Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§16 Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht.

Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers.

§17 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Rest gültig.