Torsten Kohm
Wirthswiese 12, 96472 Rödental
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen PrintOptima (nachfolgend „Auftragnehmer“) und Unternehmern im Sinne von § 14 BGB (nachfolgend „Auftraggeber“).
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§2 Leistungsgegenstand
Der Auftragnehmer erbringt insbesondere folgende Leistungen:
- Analyse und Optimierung von Produktionsprozessen
- Unterstützung bei der Stabilisierung und Weiterentwicklung von Produktionsabläufen
- Qualitätssicherung und Auditvorbereitung
- operative Unterstützung (z. B. Schulungen, Einweisungen, Begleitung vor Ort)
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot.
Ein bestimmter wirtschaftlicher oder technischer Erfolg wird nicht geschuldet.
§3 Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt zustande durch:
- schriftliche Angebotsannahme
- schriftliche Auftragsbestätigung
- tatsächliche Aufnahme der Leistungserbringung
§4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sicher, dass:
- alle erforderlichen Informationen, Daten und Zugänge rechtzeitig bereitgestellt werden
- Ansprechpartner in ausreichendem Umfang zur Verfügung stehen
- notwendige Entscheidungen unverzüglich getroffen werden
Verzögerungen gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
§5 Vergütung und Nebenkosten
Die Vergütung erfolgt auf Basis vereinbarter Tagessätze, Wochensätze oder Projektpreise.
Reisekosten werden wie folgt berechnet, sofern im Angebot nichts Abweichendes vereinbart ist:
- km-Pauschale gemäß Vereinbarung
- Übernachtungskosten nach tatsächlichem Aufwand
- sonstige Auslagen gegen Nachweis
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Teilrechnungen sind zulässig.
§6 Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.
Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen berechnet und Leistungen ausgesetzt werden. Maßgeblich ist der Zahlungseingang.
§7 Termine
Termine sind Richttermine, sofern nicht ausdrücklich verbindlich vereinbart.
Höhere Gewalt berechtigt zur Terminverschiebung.
§8 Einsatz vor Ort / Arbeitssicherheit
Der Auftraggeber ist für die Einhaltung sämtlicher arbeitsschutzrechtlicher, sicherheitstechnischer und betrieblicher Vorschriften verantwortlich.
Dies gilt insbesondere für den Betrieb von Maschinen, Anlagen und Produktionsprozessen.
Der Auftragnehmer ist nicht für die operative Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen oder die Überwachung des laufenden Betriebs verantwortlich.
§9 Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
Die Haftung ist im Übrigen auf das Dreifache des jeweiligen Auftragswertes begrenzt.
Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Produktionsausfälle sowie mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§10 Verantwortungsabgrenzung
Der Auftragnehmer erbringt Beratungs- und Unterstützungsleistungen.
Die Verantwortung für:
- unternehmerische Entscheidungen
- Umsetzung von Maßnahmen
- Betrieb von Maschinen und Anlagen
- Einsatz von Personal
liegt ausschließlich beim Auftraggeber.
Empfehlungen und Analysen des Auftragnehmers stellen keine verbindlichen Handlungsanweisungen dar.
§11 Gewährleistung
Soweit der Auftragnehmer Werkleistungen erbringt, beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate ab Abnahme.
Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 7 Tagen nach Kenntnis des Mangels, spätestens jedoch 14 Tage nach vollständiger Leistungserbringung schriftlich anzuzeigen.
Bei Dienstleistungen schuldet der Auftragnehmer ausschließlich die vertragsgemäße Leistungserbringung, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen oder technischen Erfolg.
Eine Gewährleistung für den Eintritt bestimmter Ergebnisse, insbesondere wirtschaftlicher Verbesserungen oder Effizienzsteigerungen, ist ausgeschlossen.
§12 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen und Unterlagen geheim zu halten und nicht ohne Zustimmung der jeweils anderen Partei an Dritte weiterzugeben, soweit keine gesetzliche Offenlegungspflicht besteht.
§13 Nutzungsrechte
Vom Auftragnehmer erstellte Analysen, Konzepte, Unterlagen und sonstige Arbeitsergebnisse dürfen vom Auftraggeber ausschließlich für eigene interne Zwecke verwendet werden. Eine Weitergabe an Dritte oder sonstige Nutzung über den Vertragszweck hinaus bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
§14 Kündigung
Eine Kündigung laufender projektbezogener Vereinbarungen ist mit einer Frist von 2 Wochen möglich.
Die Regelungen zur Terminverschiebung und Stornierung gemäß §15 bleiben hiervon unberührt.
Bereits erbrachte sowie verbindlich eingeplante Leistungen sind vom Auftraggeber zu vergüten.
§15 Terminverschiebung / Storno
Vereinbarte Termine sind verbindlich eingeplant.
Eine Stornierung des Auftrags ist jederzeit möglich. In diesem Fall schuldet der Auftraggeber folgende Ausfallvergütung:
- 50 % der vereinbarten Vergütung bei Stornierung bis 5 Werktage vor Leistungsbeginn
- 100 % der vereinbarten Vergütung bei Stornierung weniger als 5 Werktage vor Leistungsbeginn
Eine Terminverschiebung ist einmalig möglich, sofern diese spätestens 5 Werktage vor Leistungsbeginn erfolgt.
Bei kurzfristiger Verschiebung von weniger als 5 Werktagen vor Leistungsbeginn behält sich der Auftragnehmer vor, den daraus entstehenden Mehraufwand gesondert zu berechnen.
Bereits angefallene Kosten, insbesondere Reise- und Übernachtungskosten, sind in jedem Fall vollständig zu erstatten.
Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§16 Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers.
§17 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Rest gültig.